Geschäftsordnung
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Zu den Aufgaben des Deutschen Ruderverbandes gehören insbesondere: den Leistungssport zu fördern, Mannschaften für Olympische Spiele, FISA-Wettbewerbe und Länderkämpfe zu bilden, Länderkämpfe zu veranstalten und internationale Wettkämpfe zu fördern. Verantwortlich für den Bereich Leistungssport ist der Sportdirektor. Ihm steht seit dem Rudertag 2018 in Münster ein Beirat beratend zur Seite. Dieser setzt sich zusammen aus:
a. drei vom Rudertag gewählten Vertretern der Vereine
b. ein vom Länderrat benannter Vertreter
c. dem Athletenvertreter im Präsidium und einem weiteren Athletenvertreter des anderen Geschlechts
d. einem Vertreter der Ruderjugend
Die Athletenvertreter werden auf Vorschlag der Aktivensprecher berufen. Wählbar sind alle Bundeskaderathleten der letzten 5 Jahre.
Die Verbandsärzte der Bereiche Elite, U23 und U19.
Das IAT in Leipzig eröffnet den Zugriff zur Fachliteratur für das Training allgemein und das Rudertraining insbesondere unter der folgenden Adresse:
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